Vorstellungsgespräch

Begehen Sie nie den Fehler und laden einen Bewerber, bei dem ein Benachteiligungsverbot im Sinne des § 1 AGG vorliegen könnte und der über die gleiche erforderliche Qualifikation verfügt, nicht zum Bewerbungsgespräche ein.
 
Führen Sie Gespräche immer mit Zeugen
 
Stellen Sie sicher, dass sämtliche Anforderungen, die festgelegt wurden, im Einzelfall auch abgefragt werden.
 
Wonach dürfen Sie nie fragen?

  • Schwangerschaft
  • Konfession
  • HIV
  • (Schwer)-behinderung
Zulässig sind Fragen nach:

  • Fachlicher Qualifikation
  • Schulnoten
  • Auslandsaufenthalten
  • Sprachkenntnissen (wenn für den Beruf erforderlich)
  • Berufliche Erfahrung
  • Eignung für die konkrete Tätigkeit (auch körperlich)

Weitere Hinweise: Dokumentieren Sie die Plus- bzw. Minus-Punkte des Bewerbers sowie das Gespräch und bewahren Sie diese Dokumentation zusammen mit den Bewerbunsunterlagen mind. zwei Monate lang auf
 
Hat der jenige, der die Stelle erhalten hat, das Anforderungsprofil vollständig erfüllt, bzw. welches objektive Kriterium rechtfertigt es, ihm die Stelle vor anderen zu geben?
 
  • Protokollieren Sie die Nichteinstellungsgründe
     
  • Formulieren Sie nur neutrale Absagen
     
  • Dokumentieren Sie den Zugang der Absage beim Bewerber