Vorstellungsgespräch

  • Begehen Sie nie den Fehler und laden einen Bewerber, bei dem ein Benachteiligungsverbot im Sinne des § 1 AGG vorliegen könnte und der über die gleiche erforderliche Qualifikation verfügt, nicht zum Bewerbungsgespräche ein.

  • Führen Sie Gespräche immer mit Zeugen

  • Stellen Sie sicher, dass sämtliche Anforderungen, die festgelegt wurden, im Einzelfall auch abgefragt werden.

Wonach dürfen Sie nie fragen?

  • Schwangerschaft
  • Konfession
  • HIV
  • (Schwer)-behinderung

Zulässig sind Fragen nach:

  • Fachlicher Qualifikation
  • Schulnoten
  • Auslandsaufenthalten
  • Sprachkenntnissen (wenn für den Beruf erforderlich)
  • Berufliche Erfahrung
  • Eignung für die konkrete Tätigkeit (auch körperlich)

Weitere Hinweise:

  • Dokumentieren Sie die Plus- bzw. Minus-Punkte des Bewerbers sowie das Gespräch und bewahren Sie diese Dokumentation zusammen mit den Bewerbunsunterlagen mind. zwei Monate lang auf

  • Hat der jenige, der die Stelle erhalten hat, das Anforderungsprofil vollständig erfüllt, bzw. welches objektive Kriterium rechtfertigt es, ihm die Stelle vor anderen zu geben?

  • Protokollieren Sie die Nichteinstellungsgründe

  • Formulieren Sie nur neutrale Absagen

  • Dokumentieren Sie den Zugang der Absage beim Bewerber

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns aufIhren Anruf unter: 0 24 52 - 99 33 11Ihr Fax unter: 0 24 52 - 99 33 22oder Ihre e-mail.