Autohausberatung
Gründungsberatung
QM-Beratung
Datenschutz
Arbeitssicherheit
Förderung Arbeitsschutz
SiGeKo
ComplianceCheck
Brandschutz
Rating & Controlling
Kommunikation
Organisation
Personal
EU-CON
Leistungsangebot
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der SiGeKo
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn für Baustellen zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Der Koordinator hat nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.
Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Dem SiGeKo hat der Bauherr die Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens zu übertragen.
Die Aufgaben des SiGeKo können z. B. von Architekten, Bauingenieuren, Ingenieuren, Meistern, Polieren, Alt-Gesellen, Sicherheitsingenieuren oder anderen Personen (z. B. dem Bauherren) erbracht werden, die über die Qualifikation nach Ziffer 4 der RAB 30 verfügen.
Die wichtigste Pflicht des Bauherrn ist nach Baustellenverordnung jedoch die Einwirkung auf die Umsetzung der "Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes" nach §4 Arbeitsschutzgesetz.
Hat der Bauherr einen SiGe-Koordinator für seine Baumaßnahme bestellt, so ist die Umsetzung des §4 Arbeitsschutzgesetz die Grundlage der Beratungstätigkeit des Koordinators.
Die Experten der EU-CON BeraterForum GmbH stehen Ihnen bei der Übernahme der Aufgaben eines SiGeKo gerne zur Verfügung