Die Scoring-Novelle


Wichtige Information

Kennen Sie schon die „Scoring-Novelle“? -- NEIN --? ..... dann könnten Sie ein nicht zu unterschätzendes Problem bekommen!
 
Ab dem 01.04.2010 gelten im Bereich des Forderungsmanagements neue Richtlinien, die durch das Bundesdatenschutzgesetz (Novelle II, v. 1.9.2009) geregelt sind.
 
Danach MÜSSEN Unternehmen, welche im Rahmen des Forderungsmanagements Inkassounternehmen oder Kreditversicherungen nutzen, folgende Regeln strikt beachten:
  1. Von diesen Vorschriften betroffen sind alle Forderungen, die bei der Übergabe an ein Inkassounternehmen noch nicht ausgeklagt und damit rechtssicher festgestellt sind.
  2. Der säumige Schuldner muss mindestens zweimal schriftlich vom Unternehmen gemahnt worden sein, bevor eine Datenübermittlung an ein Inkassounternehmen erlaubt ist.
  3. Die Datenübermittlung darf frühestens 4 Wochen nach der ersten Mahnung erfolgen.
  4. Der Schuldner muss vorher auf die bevorstehende Datenübermittlung hingewiesen werden. Das muss rechtzeitig geschehen, darf aber nicht vor der ersten Mahnung erfolgt sein.
  5. Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, gleichgültig aus welchem Grund, darf eine Datenübermittlung nicht erfolgen. Die Tatsache des Bestreitens ist zu prüfen und zu dokumentieren.

Hinweis:

Alle betroffenen Unternehmen müssen ihr Mahnwesen jetzt prüfen und an die neuen Regeln anpassen.
 
Dies muss nun schnell geschehen, damit die Frist zum 1.April 2010 eingehalten werden kann.
 
Die Nichtbeachtung der Regeln kann im schlimmsten Fall nicht nur zum Totalausfall der Forderung führen, sondern sogar noch ein Bußgeld wegen Vorstoßes gegen das BDSG nach sich ziehen.

Angebot:

Wir unterstützen Sie in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes mit speziell ausgebildeten Experten.
  • Prüfung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gemäß BDSG
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei Kundenzufriedenheitsbefragungen
  • Information und Schulung der Mitarbeiter und Mitarbieterinnen
  • Verpflichtung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf das Datengeheimnis
  • Gesetzeskonforme Einwillingungstexte für die Datenweitergabe, usw.

Kontakt:

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