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Leistungsangebot
Geld vom BAFA für Arbeitsschutz
Förderung der Arbeitsschutzberatung
Seit Juli 2008 werden Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der Beschäftigten sowie zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Aufuhrkontrolle gefördert.
Der Zuschuss beträgt für Unternehmen im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50 %, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung.
Als anerkannte Berater werden die Beratungen der Berater der EU-CON BeraterForum GmbH entsprechend bezuschusst.
Informieren Sie sich bei uns.