Geld vom BAFA für Arbeitsschutz

Förderung der Arbeitsschutzberatung

Seit Juli 2008 werden Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der Beschäftigten sowie zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Aufuhrkontrolle gefördert.
 
Der Zuschuss beträgt für Unternehmen im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50 %, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung.
 
Als anerkannte Berater werden die Beratungen der Berater der EU-CON BeraterForum GmbH entsprechend bezuschusst.
 
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