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EU-CON DatenschutzCheck
In Ihrem Unternehmen sind mindestens 9 Personen mit der automatisierten Verarbeitung oder 20 Mitarbeiter mit der manuellen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt?
Dann sollten Sie nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellt haben.
Der Datenschutzbeauftragte ist der Geschäftsleitung direkt unterstellt, jedoch weisungsfrei in der Ausübung seiner Tätigkeit.
Er ist kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes, die im Unternehmen entstehen. Durch seine Fachkunde (rechtlich, technisch und organisatorisch) stellt er sicher, dass die einschlägigen Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Nach dem Gesetz können Sie einen Ihrer Mitarbeiter zum sog. internen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Eine andere Möglichkeit ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
In beiden Fällen können wir Sie unterstützen:
- Interner Datenschutzbeauftragter
Sie haben sich dafür entschieden, einen Ihrer Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Meistens ist dieser dann in nur einem Teil seiner Arbeitszeit mit dem Datenschutz befasst, der für ihn persönlich und auch für Sie ein relativ hohes Haftungsrisiko birgt.
Damit Sie bei seiner Bestellung (z.B. keine Bestellung eines IT-Leiters wegen Interessenkonflikt) oder er in der Ausübung seiner Tätigkeit, die viel juristisches, aber auch technisches Know-how erfordert, keine Fehler machen, können Sie auf unser Wissen auf diesem Gebiet zurückgreifen.
Sie erhalten von uns Informationen, Arbeitsmaterialien und Checklisten, die es Ihrem Mitarbeiter ermöglichen, mit möglichst wenig Zeitaufwand immer auf dem neuesten Stand zu sein und mit möglichst geringem Haftungsrisiko seinem Auftrag nachzukommen.
- Externer Datenschutzbeauftragter
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen und Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz immer auf dem neuesten Stand haben?
Dann bestellen Sie einen Fachmann aus unserem Hause zum Datenschutzbeauftragten.
Wir überprüfen Ihr Unternehmen auf Mängel beim Datenschutz und unterstützen Sie bei Festlegung, Einführung und Durchführung der gesetzlich notwendigen Maßnahmen, wie z.B. Festlegung von Nutzungs- und Berechtigungskonzepten, Erstellen von Verzeichnissen, Prüfung der Zulässigkeit des Speicherns, Übermittelns, Sperrens und Löschens von Daten.
Unsere Fachleute (langjährige Datenschutzbeauftragte) halten für Sie den Kontakt zu den Behörden und vertreten Sie bei behördlichen Prüfungen. Selbstverständlich stehen wir auch immer für Fragen Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung.
- Mitarbeiterschulung
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert sehr viel Sorgsamkeit.
Damit Ihre Mitarbeiter in diesem Punkt fit werden und ein Gefühl für datenschutzrelevante Probleme bekommen, bieten wir Ihnen entsprechende Inhouse-Schulungen an.
Informationsanforderung DatenschutzCheck
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