EU-CON DatenschutzCheck


Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.
 
Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.
 
Seit Mai 2004 müssen hunderttausende Betriebe einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben!
 
Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen.
 
Damit müssen diese Freiberufler, Unternehmen und Einrichtungen spätestens seit Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen, sofern die nachfolgend genannte Anzahl von Mitarbeitern überschritten wird und die Neuregelungen des BDSG umsetzen, ansonsten drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 300.000 Euro.
 
Die Regelung zur Bestellung eines DSB gilt auch für kleine und mittelständische Betriebe sofern mindestens neun Personen regelmäßig mit der automatisierten oder 20 Personen mit der manuellen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten befasst sind.
 
Unabhängig davon muß jede verantwortliche Stelle, d. h. jeder selbständige Unternehmer, dafür Sorge tragen, dass die Bestimmungen des BDSG eingehalten werden.
 
"Nach Erfahrungen des TÜV Rheinland beschäftigen sich bisher lediglich 30 Prozent aller betroffenen Unternehmen ernsthaft mit dem Thema Datenschutz".
 
Eine Ursache für dieses Versäumnis sieht man in den hohen Anforderungen, die mit der Position eines Datenschutzbeauftragten verbunden sind.
 
"Ein Datenschutzbeauftragter muss heute eigentlich IT-Spezialist, Pädagoge, Betriebswirt, Psychologe, Organisator und Jurist in einem sein".
 
Deshalb bietet Ihnen die EU-CON BeraterForum GmbH sowohl einen DatenschutzCheck als auch das komplette Outsourcing dieses Themenbereichs an.
 
Wir übernehmen die Funktion als externer (betrieblicher) Datenschutzbeauftragter, der die vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben für Ihr Unternehmen zu kalkulierbaren Kosten erfüllt.
 
Unser Angebot umfasst unter anderem folgende Punkte:
  • Übernahme der Funktion des Datenschutzbeauftragten
  • Technisch und organisatorische Bestandsaufnahme der Datenverarbeitung
  • Schulung und Information der Mitarbeiter
  • Erledigung der formellen Anforderungen (z.B. Verfahrensverzeichnisse, etc.)
  • Konzeption von Internet- und E-Mail-Richtlinien