EU-CON DatenschutzCheck
Seit Mai 2004 müssen hunderttausende Betriebe einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben!
Strafen bis zu 250.000 Euro drohen.
Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen.
Damit müssen diese Freiberufler, Unternehmen und Einrichtungen spätestens bis Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen und die Neuregelungen des BDSG umsetzen, ansonsten drohen saftige Bußgelder bis zu 250.000 Euro.
Die Regelung zur Bestellung eines DSB gilt auch für kleine und mittelständische Betriebe sofern mindestens neun Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind.
"Nach Erfahrungen des TÜV Rheinland beschäftigen sich bisher lediglich 30 Prozent aller betroffenen Unternehmen ernsthaft mit dem Thema Datenschutz".
Eine Ursache für dieses Versäumnis sieht man in den hohen Anforderungen, die mit der Position eines Datenschutzbeauftragten verbunden sind.
"Ein Datenschutzbeauftragter muss heute eigentlich IT-Spezialist, Pädagoge, Betriebswirt, Psychologe, Organisator und Jurist in einem sein".
Deshalb bietet Ihnen die EU-CON BeraterForum GmbH sowohl einen DatenschutzCheck als auch das komplette Outsourcing dieses Themenbereichs an.
Wir übernehmen die Funktion als externer (betrieblicher) Datenschutzbeauftragter, der die vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben für Ihr Unternehmen zu kalkulierbaren Kosten erfüllt.
Unser Angebot umfasst unter anderem folgende Punkte:
- Übernahme der Funktion des Datenschutzbeauftragten
- Technisch und organisatorische Bestandsaufnahme der Datenverarbeitung
- Schulung und Information der Mitarbeiter
- Erledigung der formellen Anforderungen (z.B. Verfahrensverzeichnisse, etc.)
- Konzeption von Internet- und E-Mail-Richtlinien