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Allgemeine Geschäftsbedingungen - EU-Con BeraterForum GmbH1. GeltungsbereichDie Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Aufträge, die auf dem Gebiet der Unternehmensberatung der EU-CON BeraterForum GmbH übertragen werden, soweit im einzelnen Beratungsauftrag nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. 2. Allgemeines
3. Sicherung der UnabhängigkeitDer Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der EU-CON BeraterForum GmbH gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 4. Berichterstattung und mündliche AuskünfteFasst die EU-CON BeraterForum GmbH die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich zusammen, so sind von ihr oder ihren Mitarbeitern gegebene mündliche Erklärungen unverbindlich. Bei Beratungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Der durch die Berichtserstellung entstehende Aufwand innerhalb der Beratung mit dem entstandenen Zeitaufwand abgerechnet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern der EU-CON BeraterForum GmbH außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 5. Schutz des geistigen Eigentums des UnternehmensberatersDer Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der EU-CON BeraterForum GmbH gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des UnternehmensberatersDie Weitergabe beruflicher Äußerungen der EU-CON BeraterForum GmbH (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der EU-CON BeraterForum GmbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. 7. Mängelbeseitigung
8. HaftungEine Tätigkeit der EU-CON BeraterForum GmbH als Geschäftsführer oder die Übernahme von Leitungsfunktionen ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Es ist eine ausdrückliche Haftungsbeschränkung zwischen der Unternehmensberatung und beteiligten Hausbank Informationsnehmern des Unternehmens vereinbart, d. h. eine Haftung aufgrund falscher Prognosen und Ist-Daten wird insofern ausgeschlossen, als dass die EU-CON BeraterForum GmbH nicht fahrlässig oder unerlaubt handelt. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsberechtigten Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 9. Ergänzende Bestimmungen für Beratungsaufträge
10. Schweigepflicht gegenüber Dritten
11. Kündigung
12. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des AuftraggebersKommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der EU-CON BeraterForum GmbH angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist die EU-CON BeraterForum GmbH zur fristlosen Kündigung des Auftrages berechtigt. Ihre Ansprüche bestimmen sich nach der Nr. 12 Absatz (1). Unberührt bleibt der Anspruch der EU-CON BeraterForum GmbH auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die EU-CON BeraterForum GmbH von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 13. VergütungDie EU-CON BeraterForum GmbH hat neben ihren Honorarforderungen keinen Anspruch auf weitere Auslagen wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc., es sei denn, dies ist im Einzelfall vereinbart. Rechnungen werden grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt fällig. 14. Aufbewahrung und Herausgabe von UnterlagenNach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat die EU-CON BeraterForum GmbH auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem und für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Unternehmensberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die EU-CON BeraterForum GmbH kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften und Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 15. Bearbeitungszeit
16. VersandDer Versand sämtlicher Materialien und Unterlagen von dem Auftraggeber zur EU-CON BeraterForum GmbH und umgekehrt erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 17. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
Heinsberg, im Dezember 2006 |
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